
terms and conditions
AGBs MENI Services UG
§ 1 Geltungsbereich und Änderungen der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MENI Services UG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen MENI Services UG und dem Auftraggeber, insbesondere für Vermittlungs-, Beratungs- und Dienstverträge im Rahmen der Personalsuche und -auswahl.
1.4 Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website www.meniservices.de/agb abrufbar. MENI Services UG informiert den Auftraggeber über Änderungen spätestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform.
1.5 Der Auftraggeber kann den Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gelten die Änderungen als akzeptiert. Bei wesentlichen Änderungen, die den Vertragserfüllungsbereich erheblich beeinflussen oder den Auftraggeber unangemessen benachteiligen könnten, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu.
1.6 Individuelle Vereinbarungen zwischen MENI Services UG und dem Auftraggeber haben stets Vorrang vor diesen AGB.
1.7 Für internationale Vermittlungen von Pflegefachkräften gelten ergänzend die ethischen Grundsätze der fairen Anwerbung nach den Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“.
§ 2 Vergütung
2.1 Die Vergütung von MENI Services UG richtet sich nach dem jeweils individuell mit dem Auftraggeber vereinbarten Angebot oder Vertrag. Dies kann insbesondere in Form einer Erfolgsprämie (z. B. prozentualer Anteil am vereinbarten Jahresgehalt) oder in Form eines Paket- bzw. Pauschalpreises erfolgen.
2.2 Der Vergütungsanspruch entsteht, sobald zwischen dem von MENI Services UG vorgeschlagenen Kandidaten und dem Auftraggeber ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Ein Beschäftigungsverhältnis umfasst jedes Arbeitsverhältnis sowie jede Form selbständiger oder freier Mitarbeit.
2.3 Der Anspruch auf Vergütung besteht auch in folgenden Fällen:
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wenn der Kandidat in einer anderen als der ursprünglich vorgesehenen Position eingestellt wird,
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wenn der Kandidat bei einem verbundenen Unternehmen oder sonstigen Dritten mit enger persönlicher oder wirtschaftlicher Beziehung zum Auftraggeber eingestellt wird,
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wenn der Auftraggeber die von MENI Services UG übermittelten Kandidateninformationen an Dritte weitergibt und dadurch ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt.
2.4 Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, auch wenn das Beschäftigungsverhältnis nach Vertragsschluss nicht durchgeführt wird oder vorzeitig endet. Bei internationalen Vermittlungen gelten ergänzend die im Angebot vereinbarten Garantie- oder Ersatzregelungen (z. B. Ersatzkandidat innerhalb einer bestimmten Frist).
2.5 Stellt der Auftraggeber einen von MENI Services UG vorgestellten Kandidaten innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der Präsentation ein, entsteht ebenfalls der Anspruch auf Vergütung.
2.6 Auslagen, die dem Kandidaten im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen entstehen, sind nicht Bestandteil der Vergütung und werden vom Auftraggeber auf Wunsch des Kandidaten übernommen. Eine Kostenbeteiligung der Kandidaten durch MENI Services UG oder deren Partner findet nicht statt.
§ 3 Mitursächlichkeit und Vorkenntnis
3.1 Der Vergütungsanspruch von MENI Services UG entsteht auch dann, wenn unsere Tätigkeit lediglich mitursächlich dafür war, dass ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem von uns vorgestellten Kandidaten zustande kommt.
3.2 Sollte dem Auftraggeber ein Kandidat bereits vor unserer Präsentation bekannt gewesen sein, ist uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach unserer Mitteilung in Textform mitzuteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht fristgerecht, gilt unsere Tätigkeit als mitursächlich.
3.3 Eine vorherige oder parallele Vorstellung desselben Kandidaten durch eine andere Personalberatung schließt unseren Vergütungsanspruch nicht aus, sofern unsere Tätigkeit nachweislich zum Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses beigetragen hat.
§ 4 Leistungsumfang und Vertragsabschluss
4.1 Zwischen MENI Services UG und dem Auftraggeber wird ein Vermittlungs-, Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag geschlossen. Der konkrete Leistungsumfang, einschließlich Art der Vermittlung (inländische oder internationale Kandidat:innen), ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
4.2 MENI Services UG verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt, Transparenz und nach anerkannten fachlichen Standards zu erbringen. Eine Erfolgsgarantie für den Abschluss eines Arbeitsvertrages oder die Eignung einzelner Kandidat:innen wird nicht übernommen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Angebot oder Vertrag schriftlich zugesichert (z. B. Ersatzkandidat im Rahmen einer Garantiefrist).
4.3 Bei internationalen Vermittlungen verpflichtet sich MENI Services UG zusätzlich, die Grundsätze einer fairen und ethisch einwandfreien Anwerbung einzuhalten. Dazu gehört insbesondere die Beachtung der Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ sowie internationaler Standards (WHO, ILO).
§ 5 Auskunftspflicht zur Feststellung des Vergütungsanspruchs
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, MENI Services UG innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Abschluss eines Arbeitsvertrages oder sofern zuvor kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde nach Beginn der Tätigkeit des vermittelten Kandidaten schriftlich zu informieren.
Die Mitteilung muss alle für die Feststellung des Vergütungsanspruchs erforderlichen Angaben enthalten.
5.2 Bei Vergütungsmodellen auf Erfolgsprämienbasis umfasst dies insbesondere Angaben zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Art der Tätigkeit und der vereinbarten Vergütung einschließlich aller Zusatzleistungen.
Bei Pauschal- oder Paketvergütungen genügt die Mitteilung über den erfolgreichen Vertragsabschluss bzw. Arbeitsbeginn.
5.3 MENI Services UG ist berechtigt, zur Überprüfung des Vergütungsanspruchs eine Kopie des geschlossenen Arbeitsvertrages anzufordern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese auf Anfrage in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
5.4 Kommt der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht trotz Aufforderung nicht nach, ist MENI Services UG berechtigt, den Vergütungsanspruch anhand der üblichen Marktwerte für vergleichbare Positionen oder gemäß den Bedingungen des individuellen Angebots zu bestimmen. Der Auftraggeber bleibt berechtigt, einen abweichenden Nachweis zu erbringen.
6. Mehrwertsteuer
6.1 Alle von MENI Services UG angegebenen Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern eine solche anfällt.
6.2 Bei grenzüberschreitenden Leistungen gelten die jeweils anwendbaren steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Reverse-Charge-Verfahren innerhalb der EU). Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, die anfallenden Steuern ordnungsgemäß abzuführen.
§ 7 Zahlungsmodalitäten
7.1 Die Vergütung von MENI Services UG richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder Einzelvertrag. Dort sind auch die Zahlungspläne (z. B. Teilzahlungen oder Ratenzahlungen) geregelt.
7.2 Sofern im Angebot oder Vertrag keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind Rechnungen innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
7.3 Bei internationalen Vermittlungen gilt: Leistungen, die für Visa-, Anerkennungs- oder Relocationprozesse erforderlich sind, werden erst nach vollständigem oder vereinbartem Teilzahlungseingang erbracht.
7.4 Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist MENI Services UG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 40 EUR zu berechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt
§ 8 Haftung
8.1 MENI Services UG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen – einschließlich des Verhaltens von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet MENI Services UG nur:
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bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
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bei Verletzung einer Garantie,
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oder im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz).
8.3 Im Übrigen haftet MENI Services UG bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
8.4 Eine weitergehende Haftung von MENI Services UG ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.5 MENI Services UG gewährleistet ein sachgerechtes Vorgehen bei der Suche und Auswahl von Kandidat:innen. Eine Haftung dafür, dass die vermittelten Personen dauerhaft den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielen, wird nicht übernommen.
8.6 Bei internationalen Vermittlungen überwacht MENI Services UG im Rahmen der gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Möglichkeiten die Einhaltung der vereinbarten Arbeitsbedingungen (z. B. Gehalt, Arbeitszeit, Wohnsituation). Eine Haftung für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von MENI Services UG liegen, bleibt ausgeschlossen.
§ 9 Beendigung des Vertrags
9.1 Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit in Textform kündigen. Eine bereits begonnene oder abgeschlossene Vermittlung begründet jedoch weiterhin den Anspruch von MENI Services UG auf die vereinbarte Vergütung, soweit die Leistung bereits erbracht wurde.
9.2 MENI Services UG ist berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
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der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt,
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über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder
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der Auftraggeber gegen wesentliche Vertraulichkeits- oder Datenschutzpflichten verstößt.
9.3 Eine Kündigung befreit den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, soweit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind oder die Leistung bereits erbracht wurde.
9.4 Bei internationalen Vermittlungen gelten ergänzend die im jeweiligen Angebot vereinbarten Garantie- oder Ersatzregelungen (z. B. kostenfreier Ersatzkandidat innerhalb einer bestimmten Frist).
§ 10 Vertraulichkeit und Kommunikation
10.1 Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen MENI Services UG und dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen, Unterlagen und Daten sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies
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zur Durchführung des Vertrags erforderlich,
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gesetzlich vorgeschrieben,
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oder zur Durchsetzung von Vergütungsansprüchen von MENI Services UG notwendig ist.
10.2 Bewerberdaten dürfen ausschließlich für den Zweck der Prüfung einer möglichen Anstellung und – im Falle einer Einstellung – für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung ist unzulässig.
10.3 Sollte es zu keiner Vermittlung kommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle von MENI Services UG übermittelten Unterlagen zurückzugeben oder zu löschen und eine weitere Nutzung auszuschließen.
10.4 Ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Bewerbers ist es untersagt, Kontakt zu aktuellen oder früheren Arbeitgebern des Bewerbers aufzunehmen. Diese Regelung dient dem Schutz der Privatsphäre der Bewerber:innen und der Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf deren berufliche Situation.
10.5 MENI Services UG weist darauf hin, dass die elektronische Kommunikation per E-Mail Sicherheitsrisiken birgt. Sofern der Auftraggeber mit diesem Kommunikationsweg nicht einverstanden ist, hat er dies MENI Services UG in Textform mitzuteilen.
§ 11 Datenschutz
11.1 Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, personenbezogene Daten der Kandidat:innen ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie sonstiger einschlägiger Datenschutzgesetze zu verarbeiten. Jede Partei trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer eigenen Verarbeitungstätigkeiten.
11.2 Der Auftraggeber darf von MENI Services UG übermittelte Bewerberdaten ausschließlich für die Prüfung einer möglichen Anstellung und – im Falle einer Einstellung – für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses verwenden. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte oder eine anderweitige Nutzung ist unzulässig.
11.3 MENI Services UG verarbeitet personenbezogene Daten von Bewerber:innen nur, soweit dies für die Durchführung der Vermittlung erforderlich ist. Dazu zählt insbesondere die Weitergabe von Unterlagen an Arbeitgeber, Behörden und andere Stellen, die für die Durchführung des Anerkennungs-, Visa- oder Relocation-Verfahrens zwingend erforderlich sind.
11.4 Beide Parteien verpflichten sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten zu ergreifen und sicherzustellen, dass auch ihre Mitarbeiter:innen entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
11.5 Sollten Bewerber:innen ihre datenschutzrechtlichen Einwilligungen widerrufen oder Rechte nach der DSGVO geltend machen, informieren sich die Vertragsparteien unverzüglich gegenseitig und stimmen das weitere Vorgehen ab
§ 12 Gültigkeit der Bestimmungen, geltendes Recht und Gerichtsstand
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder darauf basierender Verträge ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.2 MENI Services UG ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen MENI Services UG und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
12.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bremen. MENI Services UG behält sich jedoch vor, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
12.5 Bei internationalen Vertragsverhältnissen können die Parteien im Einzelfall ein neutrales Schiedsverfahren (z. B. nach den Regeln der International Chamber of Commerce – ICC oder der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit – DIS) vereinbaren. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform.
§ 13 Fair Recruitment und ethische Grundsätze
13.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Grundsätze einer fairen, transparenten und nachhaltigen Personalvermittlung einzuhalten. Grundlage hierfür sind insbesondere die Leitlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie die Güte- und Prüfbestimmungen der RAL Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V. (RAL GZ 912), soweit diese anwendbar sind.
13.2 Den Kandidat:innen dürfen weder direkt noch indirekt Kosten oder Gebühren für die Vermittlung, Rekrutierung oder Anstellung auferlegt werden. Dies gilt auch für Zahlungen über Dritte, Partneragenturen oder sonstige Vermittler. Zulässig sind lediglich Ausgaben, die nachweislich freiwillig von den Kandidat:innen übernommen werden (z. B. private Zusatzkurse, optionale Sprachleistungen außerhalb des Vertragsumfangs).
13.3 MENI Services UG verpflichtet sich, sämtliche Prozesse der Rekrutierung, Auswahl und Vermittlung transparent und dokumentiert zu gestalten. Hierzu gehören insbesondere:
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vollständige Information der Kandidat:innen über Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Vertragsdauer),
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Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Alter,
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schriftliche Bestätigung aller relevanten Vereinbarungen.
13.4 Für internationale Vermittlungen gilt ergänzend:
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Es dürfen ausschließlich Kooperationspartner eingebunden werden, die ihrerseits die Grundsätze fairer Anwerbung anerkennen.
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MENI Services UG verpflichtet sich, regelmäßig zu prüfen, dass Partneragenturen keine unzulässigen Gebühren von Kandidat:innen erheben.
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Arbeitgeber verpflichten sich, den Pflegekräften die für Visa- und Anerkennungsverfahren notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
13.5 Für inländische Vermittlungen finden die vorstehenden Grundsätze sinngemäß Anwendung, soweit einschlägig.
